Fahrschule

Bernd Kamphuis

Führerscheinklassen

Führerscheine LKW

Klasse C

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Mindestalter: 21 Jahre

18 Jahre für Bewerber,

- die die Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolvieren

- bzw. nach erfolgter Grundqualifikation

Vorbesitz: Klasse B erforderlich

Prüfungen: Theorie & Praxis

(Anmerkung: Die Fahrerlaubnis ist befristet gültig.)

Klasse CE

Kombinationen, die aus einem Zugahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter: 21 Jahre

18 Jahre für Bewerber,

- die die Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolvieren

- bzw. nach erfolgter Grundqualifikation

Vorbesitz: Klasse C erforderlich

Prüfungen: Theorie & Praxis

(Anmerkung: Die Fahrerlaubnis ist befristet gültig.)

Klasse C1

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz: Klasse B erforderlich

Prüfungen: Theorie & Praxis

(Anmerkung: Die Fahrerlaubnis ist befristet gültig.)

Klasse C1E

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

· der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombinationen 12.000 kg nicht übersteigt.

· der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz: Klasse C1 erforderlich

Prüfungen: nur Praxis

(Anmerkung: Die Fahrerlaubnis ist befristet gültig.)

 

 

Weitere Informationen zur Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern sind in der Fahrschule erhältlich.