Fahrschule

Bernd Kamphuis

Führerscheinklassen

Führerscheine Zweirad

Klasse A

· Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

· Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang

21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer

Leistung von mehr als 15 kW

20 Jahre bei Vorbesitz von mind. 2 Jahren Kl. A2

Vorbesitz: nicht erforderlich

Prüfungen: Theorie & Praxis

bzw. nur Praxis bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2

Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz: nicht erforderlich

Prüfungen: Theorie & Praxis,

bzw. nur Praxis bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A1

Eingeschlossene Klassen: AM, A1

Achtung Stufenregelung:
Wer die Klasse A2 länger als zwei Jahre besitzt, muss für den Erwerb der Klasse A jetzt eine praktische Prüfung ablegen!

Klasse A1

· Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

· Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz: nicht erforderlich

Prüfungen: Theorie & Praxis

Eingeschlossene Klassen: AM

Achtung Stufenregelung:
Wer die Klasse A1 länger als zwei Jahre besitzt, muss für den Erwerb der Klasse A2 jetzt nur noch eine praktische Prüfung ablegen. (Anmerkung: Die Probezeit läuft mit Aushändigung des Führerscheines bzw. mit Erreichen des Mindestalters. Die 80 km/h Begrenzung für die 16- und 17-jährigen entfällt seit dem 19.01.2013.)

Klasse AM

· Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektronischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

· Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).

· Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Mindestalter: 15 (bundeslandabhängig) bzw. 16 Jahre

Vorbesitz: nicht erforderlich

Prüfungen: Theorie & Praxis

Eingeschlossene Klassen: Keine

 

 

Die Zweiradausbildung erfolgt über Funkkontakt. Eine eigene Motorradausrüstung ist nicht Voraussetzung für die Ausbildung. Knöchelhohes festes Schuhwerk allerdings ein „Muss“.