Führerscheinklassen
Führerscheine Zweirad
Klasse A
· Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
· Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer
Leistung von mehr als 15 kW
20 Jahre bei Vorbesitz von mind. 2 Jahren Kl. A2
Vorbesitz: nicht erforderlich
Prüfungen: Theorie & Praxis
bzw. nur Praxis bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
Prüfungen: Theorie & Praxis,
bzw. nur Praxis bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A1
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Achtung Stufenregelung:
Wer die Klasse A2 länger als zwei Jahre besitzt, muss für den Erwerb der Klasse A jetzt eine praktische Prüfung ablegen!
Klasse A1
· Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
· Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
Prüfungen: Theorie & Praxis
Eingeschlossene Klassen: AM
Achtung Stufenregelung:
Wer die Klasse A1 länger als zwei Jahre besitzt, muss für den Erwerb der Klasse A2 jetzt nur noch eine praktische Prüfung ablegen. (Anmerkung: Die Probezeit läuft mit Aushändigung des Führerscheines bzw. mit Erreichen des Mindestalters. Die 80 km/h Begrenzung für die 16- und 17-jährigen entfällt seit dem 19.01.2013.)
Klasse AM
· Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektronischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
· Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).
· Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Mindestalter: 15 (bundeslandabhängig) bzw. 16 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
Prüfungen: Theorie & Praxis
Eingeschlossene Klassen: Keine
Die Zweiradausbildung erfolgt über Funkkontakt. Eine eigene Motorradausrüstung ist nicht Voraussetzung für die Ausbildung. Knöchelhohes festes Schuhwerk allerdings ein „Muss“.