Fahrschule

Bernd Kamphuis

Führerscheinklassen

Führerscheine Trecker

Klasse T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse T geführt werden; die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz: nicht erforderlich

Prüfungen: Theorie & Praxis

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz: nicht erforderlich

Prüfungen: nur Theorie

Eingeschlossene Klassen: Keine